Häufig gestellte Fragen aus dem Umfeld der Behörden und Ministerien

zur ProBat Anwendung

  • Kann ProBat bei jedem Projekt angewendet werden?

    ProBat ist in allen Fällen sinnvoll anwendbar – in wenigen Ausnahmefällen ist eine Anpassung (in der Regel eine teilweise Erhöhung) der von ProBat berechneten cut-in Windgeschwindigkeiten basierend auf gutachterlicher Expertise sinnvoll. Dies gilt beispielsweise auch bei außergewöhnlichen Anlagendimensionen (siehe nachstehende Frage).  

    Eine biologisch begründete und starke Abweichung der Aktivitätsmuster an einem Standort von der ProBat-Musterverteilung, bei der eine Anpassung der von ProBat berechneten cut-in Windgeschwindigkeiten sinnvoll ist, ist sehr selten und beschränkt sich nach aktuellem Wissensstand fast vollständig auf Sonderstandorte an der Küste oder in den Alpen und auf Fälle, bei denen am Morgen kurz vor Sonnenaufgang ein zweites Aktivitätsmaximum auftritt (siehe dazu Abschnitt „4 Prüfung der Aktivitätsmuster“ im ProBat Begleitdokument „Voraussetzungen für die Verwendung von ProBat“).

    Die notwendige Prüfung der Aktivitätsmuster in einem gemessenen Datensatz wird teilweise als pauschales Argument gegen den Einsatz von ProBat an einem Standort verwendet. Die Prüfung der Aktivitätsmuster dient jedoch in erster Linie dem Auffinden und der Korrektur von Fehlern im jeweiligen Datensatz, nicht der Klärung der Frage, ob ProBat anwendbar ist.

  • Bei welchen Anlagendimensionen ist ProBat anwendbar?

    Augenmerk sollte auf das Verhältnis von Nabenhöhe zu Rotordurchmesser und der daraus resultierenden minimalen Höhe der Rotorspitze gelegt werden.

    Liegt der tiefste Punkt, den der Rotor überstreicht, niedriger als bei den RENEBAT-Projekten I und II (z.B. unter 30 m über dem Boden bzw. über dem Wald), ist eine Übertragung der RENEBAT-Ergebnisse wahrscheinlich nicht mehr ohne Korrekturen möglich (das betroffene Artenspektrum erweitert sich, Aktivitätsmuster in Bodennähe unterscheiden sich von den an der Gondel gemessenen (Behr et al. 2011)). In solchen Fällen kann eine Erfassung am WEA-Turm in Höhe des tiefsten von den Rotoren überstrichenen Punktes (oder am Boden) zumindest hinsichtlich des betroffenen Artenspektrums Anhaltspunkte für eine eventuell notwendige Anpassung der mit ProBat berechneten Algorithmen geben.

  • Einzelne Projektierungsunternehmen möchten Abschaltwerte anhand eines Perzentilkriteriums berechnen, weil die Berechnungen der ProBat Anwendung für Sie nicht nachvollziehbar sind. Wie ist Ihre fachliche Einschätzung?

    Die Prozent-Kriterien (z.B. 90 % oder 95 % der Fledermausaktivität sollen innerhalb der Abschaltzeiten liegen)können nicht verwendet werden, um das Schlagrisiko auf einen zu anderen Standorten vergleichbaren Wert zu senken. An Standorten mit hoher Fledermausaktivität ist bei Verwendung der %-Kriterien von einer nicht ausreichenden Reduzierung des Schlagrisikos auszugehen.

    ProBat ist eine exakte Umsetzung der in RENEBAT entwickelten Methoden, was z.B. auch aus den Begleitdokumenten zu ProBat ersichtlich ist. Die Ergebnisse der RENEBAT-Projekte I bis III wurden, wie es bei derartigen öffentlich geförderten Projekten notwendig ist, umfangreich (auf insgesamt etwa 1500 Seiten) publiziert. In den Publikationen finden sich u.a. Anleitungen und Handreichungen für eine eigene Berechnung entsprechend dem ProBat Ansatz.

  • Bisher haben wir nur pauschale Cut-In-Windgeschwindigkeiten beauflagt. Können die individuell (für Nachtzehntel) berechneten Werte von allen Betreibern umgesetzt werden?

    Nach unserer Kenntnis sind mittlerweile (mindestens) alle größeren Hersteller in der Lage, die detaillierten Vorgaben in die Steuerungen Ihrer Windenergieanlagen einzuprogrammieren. Mit der Umsetzung individueller Werte kann - in der Mehrzahl der Projekte - ein aus unserer Sicht wünschenswerter Interessenausgleich gelingen, da in nahezu allen Fällen für den Anlagenbetreiber - bei gleichbleibendem Schutzniveau für die Fledermäuse - in Summe geringere Ertragsverluste entstehen.

  • Wie kann es sein, dass mit ProBat berechnete pauschale Cut-In-Windgeschwindigkeiten höher sind als die vorsorglich festgelegten pauschalen Cut-In-Windgeschwindigkeit?

    Die in den Bundesländern vorgeschriebene Signifikanzschwelle variiert vorwiegend im Bereich zwischen (<0,5 Schlagopfern,) <1 Schlagopfer und <2 Schlagopfern pro Jahr. Aus einer niedrigeren Schlagopferschwelle resultieren höhere cut-in Windgeschwindigkeiten. Die vorsorglichen pauschalen Cut-In Windgeschwindigkeiten wurden jedoch bislang nicht überall entsprechend angepasst – so liegt z.B. die für eine Schwelle von <1 Schlagopfern benötigte cut-in Windgeschwindigkeit an vielen Standorten höher als die vielfach verwendete vorsorgliche cut-in Windgeschwindigkeit von 6 m/s.

    In den betreffenden Bundesländern sollten also in den Genehmigungen die vorsorglichen Abschaltungen höher angesetzt werden, um den gewünschten vorsorglichen Fledermausschutz zu gewährleisten.

  • Wie können Niederschlagswerte bei der Umsetzung individueller Betriebsalgorithmen berücksichtigt werden?

    Da Fledermäuse bei niedrigen Temperaturen und stärkerem Regen nicht oder kaum noch im Rotorbereich von WEA aktiv sind, ist die Berücksichtigung eines für das ganze Jahr einheitlichen Grenzwertes für die Temperatur und den Niederschlag bei der Umsetzung von Betriebsalgorithmen zum Schutz der Fledermäuse grundsätzlich möglich.

    Wie wir in einer Frage im Bereich „Windbranche“ bereits erläutert haben, sollte der Grenzwert für den Niederschlag - nach unserer aktuellen Einschätzung -  bei 5 mm pro Stunde angesetzt werden. Hier ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grenzwert nicht bedeutet, dass es 5 mm in einer Stunde regnet, sondern dass es in einem 10-Minuten-Intervall mit der Intensität 5 mm/h regnet, was gleichbedeutend mit einem Wert von 0,083 mm/min ist.

    Die eher konservative Empfehlung resultiert aus Hinweisen auf unzuverlässige Niederschlagssensoren und unplausible Messwerte u.a. auch auf Grund falsch angeschlossener Sensoren. Generell sind daher die von den Sensoren gemessenen Werte regelmäßig auf ihre Sinnhaftigkeit zu prüfen.

    Wir sind im Kontakt mit Herstellern und hoffen bald eine „Positivliste“ mit Sensoren veröffentlichen zu können, für die die Streuung des Messwertes um den realen Wert oder zumindest die Vergleichbarkeit von Messwerten mit demselben Sensortyp angegeben werden kann.

  • Ist es zulässig, nach der Berechnung eines fledermausfreundlichen Betriebsalgorithmus mit ProBat, einzelne Zeiträume zu „streichen“ (also den Algorithmus hier nicht anzuwenden), wenn dort keine Fledermausrufe aufgezeichnet wurden?

    Nein, ein solches Vorgehen entspricht nicht dem Konzept, auf dem ProBat basiert. Der Algorithmus wird für das gesamte Fledermausjahr berechnet und muss dann auch entsprechend für das ganze Fledermausjahr angewendet werden. Ein Grund hierfür sind die großen Unterschiede in der Phänologie (Verteilung der Aktivität über das Jahr) verschiedener Jahre am selben Standort.

     (Hinweise zu den wenigen und auf die Küste beschränkten möglichen Ausnahmen finden Sie auch im ProBat Begleitdokument „Voraussetzungen für die Verwendung von ProBat“ und in den ProBat Tooltips)

    Bitte beachten Sie auch die Antwort auf eine ähnliche Fragestellung zu den „Randmonaten“ im Bereich „Windbranche“.

zur ProBat Inspector Anwendung

  • Welche Datenvoraussetzungen sollten erfüllt sein, damit ProBat Inspector genutzt werden kann?

    Wenn Sie bei der Überprüfung der Abschaltungen auf die Hilfe von ProBat Inspector zurückgreifen möchten, empfehlen wir bereits im Rahmen der Genehmigung der Windenergieanlagen eine digitale Bereitstellung der Betriebsdaten gemäß den allgemein bestimmten Datenvoraussetzungen (siehe Downloadbereich) zu beauflagen.

    Sachverständige empfehlen darüber hinaus festzuschreiben, dass die zur Prüfung der Abschaltungen berechtigte Behörde jederzeit Betriebsdaten in einem von Ihr vorgegebenen Datenformat anfordern kann.

  • Was sind häufige Ursachen für Nichtabschaltungen und wie viele fehlerhafte Abschaltungen sind tolerierbar?

    Eine häufige Ursache ist ein kompletter Ausfall der Abschaltvorgaben, bspw. nachdem die Anlage außer Betrieb war. Weitere Ursachen sind: Zeitverschiebungen oder falsch interpretierte Grenzwerte (Bsp: >5m/s oder =5m/s wird als Grenzwert verwendet an Stelle der Vorgabe <5m/s).

    Wie hoch der Anteil von fehlerhaft nicht abgeschalteten 10-Minuten Intervallen sein darf, ist nicht einheitlich geregelt. Es obliegt den Bundesländern oder der jeweiligen Behörde, entsprechende Vorgaben zu machen.

     

  • Wie kann eine Fehleranalyse für die in der Ergebnisgrafik rot markierten Zeiträume (Rotor lief, obwohl er hätte stehen sollen) erfolgen?

    Hinweise zu möglichen Fehlerursachen erhalten Sie, wenn sie auf den jeweiligen Zeitraum (10-Minuten-Intervall) in der ProBat Inspector Anwendung klicken. Die Einordnung durch die App erfolgt anhand des Soll- / Ist-Vergleichs und bekannter Fehlermuster (bspw. falsch gesetzte Schwellenwerte). Detaillierte Fehleranalysen liegen im Verantwortungsbereich des Betreibers oder des beauftragten Gutachtenbüros.